Allgemeine Geschäftsbedingungen

Marita Mätzler | Webdesign
Unterdorf 720, A-6870 Bezau
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UID-Nr.: ATU63088624 · Mitglied der WKO Vorarlberg, Fachgruppe UBIT

Stand 31.07.2026

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Stand 31.07.2026 · 19 Seiten · inklusive Anhang 1 und 2

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Marita Mätzler, Webdesign, Unterdorf 720, 6870 Bezau (im Folgenden "Auftragnehmerin") und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden "Kunde").

1.2 Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter maetzler-webdesign.at abrufbar und wird dem Kunden vor Vertragsabschluss in Textform zur Verfügung gestellt.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Auftragnehmerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen leistet. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart wurden.

1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 "Verbraucher" und "Unternehmer" sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu verstehen.

2.2 Bestimmungen dieser AGB, die ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten, sind entsprechend gekennzeichnet. Gegenüber Verbrauchern gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben von diesen AGB in jedem Fall unberührt.

2.3 "Textform" im Sinne dieser AGB umfasst Schriftstücke, E-Mail und andere dauerhafte Datenträger.

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Angebote der Auftragnehmerin sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Sofern im Angebot keine Bindungsfrist angegeben ist, gilt es 30 Tage ab Ausstellungsdatum.

3.2 Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Kunden in Textform und deren Annahme durch die Auftragnehmerin in Textform zustande. Als Annahme gilt auch der tatsächliche Beginn der Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin.

3.3 Grundlage des Vertrages ist die im Angebot enthaltene Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich angeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil.

3.4 Ist eine Leistung nur allgemein beschrieben oder in einzelnen Punkten unklar, wird die Auftragnehmerin sie nach fachlichem Ermessen und im Sinne des erkennbaren Projektziels ausführen. Bei wesentlichen Unklarheiten hält sie Rücksprache mit dem Kunden.

3.5 Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, jedoch ohne Gewähr im Sinne des § 1170a ABGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Zeichnet sich eine erhebliche Überschreitung ab, informiert die Auftragnehmerin den Kunden unverzüglich.

4. Leistungsumfang und Änderungen

4.1 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen selbstständig, weisungsfrei und in eigener zeitlicher Einteilung. Sie ist berechtigt, sich zur Erfüllung geeigneter Dritter zu bedienen.

4.2 Websites werden für die zum Zeitpunkt der Übergabe verbreiteten, aktuellen Versionen der gängigen Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) optimiert. Eine identische Darstellung in allen Browsern, Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browserversionen ist technisch nicht erreichbar und wird nicht geschuldet. Die Unterstützung von Browserversionen, die vom Hersteller nicht mehr gewartet werden, ist nicht Vertragsbestandteil.

4.3 Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Freigabe eines Entwurfs oder nach Beginn der Umsetzungsphase sind zusätzliche Leistungen. Sie werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Auftragnehmerin weist den Kunden vor Ausführung darauf hin, wenn ein Wunsch zusätzlichen Aufwand auslöst.

4.4 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen in Teilen zu erbringen und abzurechnen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos, Daten) rechtzeitig und in geeigneter digitaler Form kostenfrei zur Verfügung. Für Inhalt, Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit dieser Materialien ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

5.2 Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson, die für die Dauer des Projekts in angemessener Frist erreichbar ist, sowie eine Vertretung.

5.3 Der Kunde stellt erforderliche Zugangsdaten (Server, Domainverwaltung, CMS, Drittdienste) rechtzeitig bereit und bewahrt sie sicher auf. Er ist verpflichtet, ihm überlassene Zugangsdaten geheim zu halten und nach Projektende zu ändern, wenn dies zweckmäßig ist.

5.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Entstehende Mehraufwände und Kosten trägt der Kunde.

5.5 Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als drei Monate, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Für die Wiederaufnahme kann ein neuer Zeitplan vereinbart werden.

6. Projektablauf und Abnahme

6.1 Bei der Neuerstellung einer Website erfolgt die Leistung in der Regel in den Phasen Konzeption, Entwurf, Umsetzung und Übergabe.

6.2 In der Entwurfsphase erstellt die Auftragnehmerin nach den Vorgaben des Kunden bis zu zwei Gestaltungsentwürfe für die zentralen Seitentypen einschließlich Navigations- und Seitenstruktur. Die Entwürfe werden in geeigneter digitaler Form zur Verfügung gestellt. Weitere Entwürfe werden nach Aufwand verrechnet.

6.3 Der Kunde entscheidet sich innerhalb von zehn Arbeitstagen für einen Entwurf und teilt Änderungswünsche gesammelt und in Textform mit. Eine Korrekturschleife je Entwurf ist im Preis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.4 Nach Freigabe des Entwurfs erfolgt die technische Umsetzung. Die Freigabe des Entwurfs ist für den weiteren Projektverlauf verbindlich. Nachträgliche Änderungen am freigegebenen Gestaltungskonzept gelten als Zusatzleistung nach Punkt 4.3.

6.5 Nach Fertigstellung stellt die Auftragnehmerin die Leistung zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von zehn Arbeitstagen und erklärt die Abnahme in Textform oder teilt Mängel konkret und nachvollziehbar mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Fiktion nur, wenn die Auftragnehmerin bei Bereitstellung ausdrücklich auf die Frist und die Rechtsfolge hingewiesen hat.

6.6 Die produktive Nutzung der Leistung durch den Kunden (Freischaltung der Website für die Öffentlichkeit) gilt als Abnahme.

6.7 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7. Termine, Verzug, Lieferung

7.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich in Textform vereinbart wurden. Alle übrigen Terminangaben sind unverbindliche Richtwerte.

7.2 Die Leistung gilt als erbracht, sobald die Dateien auf dem vereinbarten Server bereitgestellt oder dem Kunden in geeigneter digitaler Form übergeben wurden.

7.3 Verbindliche Termine verschieben sich angemessen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, Änderungswünsche einbringt oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin eintreten.

7.4 Bei Überschreitung eines verbindlichen Termins kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen in Textform vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind abzugelten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, werden im vereinbarten Stundensatz verrechnet. Abgerechnet wird in Einheiten zu 15 Minuten.

8.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Aufträgen über 2.000 EUR netto eine Anzahlung von 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung sowie Teilrechnungen nach Projektfortschritt zu stellen. Der Restbetrag wird mit Fertigstellung fällig.

8.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Zinssatz gemäß § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern 4 % p.a. Daneben sind angemessene und notwendige Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen; gegenüber Unternehmern zusätzlich die Pauschale von 40 EUR gemäß § 458 UGB.

8.6 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die Auftragnehmerin nach vorheriger Ankündigung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, laufende Arbeiten einzustellen und Leistungen (insbesondere Hosting, Wartung, Support) auszusetzen, bis der offene Betrag beglichen ist.

8.7 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Auftragnehmerin oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen.

8.8 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Werke und Dateien Eigentum der Auftragnehmerin. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung über (siehe Punkt 9).

8.9 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Entgelte für wiederkehrende Leistungen (Hosting, Domains, Wartung, Betreuung) einmal jährlich mit Wirkung ab der nächsten Leistungsperiode anzupassen, wenn sich ihre Bezugs- oder Personalkosten verändern. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den betroffenen Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.

9. Urheber- und Nutzungsrechte

9.1 Alle von der Auftragnehmerin geschaffenen Werke (Entwürfe, Layouts, Grafiken, Quellcode, Templates, Konzepte, Texte) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt bei der Auftragnehmerin.

9.2 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Werkes für den vertraglich vereinbarten Zweck.

9.3 Nicht umfasst sind ohne gesonderte Vereinbarung: die Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte, der Weiterverkauf, die Nutzung für andere Marken, Unternehmen oder Projekte des Kunden sowie die Verwendung nicht ausgeführter Entwürfe.

9.4 Die Bearbeitung und Weiterentwicklung des Werkes durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte ist zulässig, soweit der Vertragszweck gewahrt bleibt. Für die Funktionsfähigkeit und Fehlerfreiheit nach solchen Eingriffen übernimmt die Auftragnehmerin keine Gewähr.

9.5 Nicht ausgeführte Entwürfe sind auf Verlangen an die Auftragnehmerin zurückzustellen oder zu löschen und dürfen nicht verwendet werden.

9.6 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Fußbereich der Website einen dezenten Hinweis auf ihre Urheberschaft samt Verlinkung anzubringen. Der Kunde kann dies durch Mitteilung in Textform untersagen.

9.7 Die Auftragnehmerin darf die für den Kunden erbrachten Leistungen zu Zwecken der Eigenwerbung (Referenzliste, Website, Portfolio, Social Media) nennen und abbilden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

9.8 Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, die im Projekt entwickelten allgemeinen Ideen, Verfahren, Methoden und wiederverwendbaren Code-Bausteine weiterhin zu nutzen.

10. Leistungen und Lizenzen Dritter

10.1 Werden im Projekt Leistungen Dritter eingesetzt (z. B. Schriften, Bilder, Icons, Erweiterungen, Programmbibliotheken, SSL-Zertifikate, Zahlungs- oder Buchungsdienste), gelten deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen zusätzlich. Die Auftragnehmerin weist den Kunden auf kostenpflichtige Lizenzen vor deren Beschaffung hin.

10.2 Laufende Lizenzkosten trägt der Kunde. Lizenzen werden, sofern möglich, auf den Kunden registriert.

10.3 Für die Verfügbarkeit, Funktionsweise, Weiterentwicklung und Einstellung von Diensten und Erweiterungen Dritter übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Wird ein eingesetzter Dienst eingestellt oder wesentlich geändert, ist die dadurch erforderliche Anpassung eine gesondert zu beauftragende Zusatzleistung.

10.4 Vom Kunden beigestellte Inhalte werden von der Auftragnehmerin nicht auf Rechtmäßigkeit geprüft. Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt.

11. Domains

11.1 Domains werden im Auftrag und auf Rechnung des Kunden bei der zuständigen Registrierungsstelle registriert. Es gelten deren Registrierungsbedingungen (z. B. die Registrierungsbedingungen von nic.at).

11.2 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine gewünschte Domain verfügbar ist oder tatsächlich zugeteilt wird, und keine Haftung für Verzögerungen bei der Registrierungsstelle.

11.3 Der Kunde wird als Domaininhaber eingetragen und ist damit Träger aller Rechte und Pflichten aus der Domain. Er hat die Registrierungsstelle über Änderungen seiner Kontaktdaten aktuell zu halten.

11.4 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die gewählte Domain keine Rechte Dritter verletzt (insbesondere Marken-, Namens- und Kennzeichenrechte). Er hält die Auftragnehmerin insoweit schad- und klaglos.

11.5 Der Kunde kann eine Domain jederzeit zu einem anderen Anbieter übertragen. Die Auftragnehmerin unterstützt den Transfer und stellt die dafür erforderlichen Informationen bereit, sofern keine offenen Forderungen bestehen.

12. Hosting und Webspace

12.1 Hosting-, Server- und E-Mail-Dienste werden nicht von der Auftragnehmerin selbst betrieben, sondern von spezialisierten Rechenzentrumsbetreibern bezogen und an den Kunden weitergegeben. Es gelten ergänzend deren Leistungsbeschreibungen.

12.2 Eine Verfügbarkeit von 100 % ist technisch nicht möglich. Angestrebt wird eine Jahresverfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind geplante Wartungsfenster, Ausfälle beim Rechenzentrumsbetreiber, Störungen des Internets außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin sowie Fälle höherer Gewalt.

12.3 Der Kunde ist für die auf dem Webspace abgelegten Inhalte allein verantwortlich. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, gewaltverherrlichende, pornografische, diskriminierende oder gegen Rechte Dritter verstoßende Inhalte sowie der Versand unerwünschter Massen-E-Mails (Spam) und der Betrieb von Diensten, die die Systemsicherheit oder die Serverleistung erheblich beeinträchtigen.

12.4 Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß nach Punkt 12.3 oder bei einer akuten Sicherheitsgefährdung ist die Auftragnehmerin berechtigt, betroffene Inhalte zu sperren oder zu entfernen. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert; soweit es die Umstände zulassen, erfolgt die Information vorab.

12.5 Datensicherungen werden im Rahmen des jeweils gebuchten Hosting-Pakets erstellt. Der Umfang und die Aufbewahrungsdauer richten sich nach der Leistungsbeschreibung des Pakets. Eine darüber hinausgehende Sicherungspflicht besteht nicht. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungen seiner Inhalte und Daten vorzuhalten.

12.6 Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, jährlich im Voraus. Die Rechnung für die Folgeperiode wird rund zwei Monate vor deren Beginn gestellt.

13. Wartung, Betreuung und Support

13.1 Der Umfang von Wartungs- und Betreuungsleistungen richtet sich nach dem vereinbarten Paket. Typische Leistungen sind System- und Sicherheitsupdates, Funktionsprüfungen, Datensicherungskontrolle sowie ein definiertes Kontingent an Änderungen und Support.

13.2 Ohne ausdrücklich vereinbarten Wartungsvertrag schuldet die Auftragnehmerin keine laufende Wartung, keine Sicherheitsupdates und keine Überwachung der Website. Sie weist den Kunden bei Übergabe darauf hin, dass eine Website ohne laufende Updates einem erhöhten Sicherheitsrisiko unterliegt. Entscheidet sich der Kunde gegen einen Wartungsvertrag, trägt er dieses Risiko selbst.

13.3 Support erfolgt an Arbeitstagen, das sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage. Die Auftragnehmerin bemüht sich um eine Reaktion innerhalb von vier Arbeitstagen, sofern keine abweichenden Reaktionszeiten vereinbart sind. Eine Verfügbarkeit rund um die Uhr wird nicht geschuldet.

13.4 Nicht genutzte Kontingente eines Abrechnungszeitraums verfallen und werden nicht rückerstattet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

13.5 Aufwände zur Behebung von Störungen, die durch Eingriffe des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, durch Fremdsoftware oder durch Angriffe von außen verursacht wurden, sind nicht von der Wartungspauschale umfasst und werden nach Aufwand verrechnet.

14. Suchmaschinenoptimierung und Onlinemarketing

14.1 Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung sind Dienstleistungen, kein Werk mit garantiertem Erfolg. Die Auftragnehmerin schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht das Erreichen bestimmter Positionen, Sichtbarkeitswerte, Zugriffszahlen, Umsätze oder Nennungen in Suchmaschinen oder KI-gestützten Antwortsystemen.

14.2 Rankings und Sichtbarkeit hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen, insbesondere von Algorithmen der Betreiber, deren Änderungen und dem Verhalten des Wettbewerbs.

14.3 Die Auftragnehmerin wendet ausschließlich Methoden an, die den Richtlinien der jeweiligen Anbieter entsprechen. Manipulative Verfahren werden nicht eingesetzt.

14.4 Änderungen, die der Kunde oder Dritte an der Website vornehmen, können Optimierungsergebnisse beeinträchtigen. Dafür haftet die Auftragnehmerin nicht.

15. Individuelle Softwareentwicklung

15.1 Wird individuelle Software oder eine Individualfunktion beauftragt, ist die vereinbarte Spezifikation maßgeblich. Nicht spezifizierte Funktionen sind nicht geschuldet.

15.2 Software ist nach dem Stand der Technik nie vollständig fehlerfrei. Geschuldet ist die Übereinstimmung mit der vereinbarten Spezifikation in einer für den Vertragszweck brauchbaren Form.

15.3 Der Kunde wirkt an Tests mit und meldet Abweichungen von der Spezifikation nachvollziehbar und reproduzierbar.

15.4 Der Kunde erhält an individuell erstellter Software das Nutzungsrecht gemäß Punkt 9. Eine Übertragung des Quellcodes zur eigenständigen Weiterentwicklung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.

15.5 Anpassungen aufgrund geänderter Systemumgebungen (Betriebssystem-, PHP-, Datenbank- oder Framework-Versionen) sind gesondert zu beauftragende Zusatzleistungen.

16. Gewährleistung

16.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, gegenüber Verbrauchern insbesondere jene des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) und des ABGB.

16.2 Mängel, die die Auftragnehmerin zu vertreten hat, behebt sie innerhalb angemessener Frist kostenlos. Der Kunde räumt ihr dafür die erforderliche Gelegenheit und Zugang ein.

16.3 Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die auf vom Kunden beigestellte Inhalte, auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, auf unsachgemäße Nutzung, auf Störungen bei Dritten (Provider, Registrierungsstellen, Dienstanbieter), auf fehlende oder verweigerte Updates oder auf Änderungen der Systemumgebung nach Übergabe zurückzuführen sind.

16.4 Nur gegenüber Unternehmern: Der Kunde hat die Leistung unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und Mängel innerhalb von zehn Arbeitstagen in Textform konkret zu rügen (§ 377 UGB). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Übergabe. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird abbedungen.

16.5 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen und die gesetzliche Beweislastverteilung ungekürzt. Eine Rügepflicht besteht für Verbraucher nicht.

17. Haftung

17.1 Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

17.2 Nur gegenüber Unternehmern: Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Ansprüche Dritter gegen den Kunden sowie für Schäden aus Betriebsunterbrechung ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt, bei Dauerschuldverhältnissen mit dem Netto-Jahresentgelt des betroffenen Vertrages. Schadenersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

17.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen ohne die Einschränkungen des Punktes 17.2.

17.4 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Datenverlust, soweit der Kunde seiner Obliegenheit zur eigenen Datensicherung nicht nachgekommen ist. Sie haftet in diesem Fall nur für jenen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung angefallen wäre.

17.5 Die Auftragnehmerin haftet nicht für die inhaltliche, wettbewerbs-, marken-, urheber- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit der vom Kunden beigestellten oder gewünschten Inhalte. Der Kunde hält die Auftragnehmerin bei Inanspruchnahme durch Dritte aus diesem Titel schad- und klaglos und ersetzt ihr die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Freistellung nur, soweit den Verbraucher ein Verschulden trifft.

17.6 Die Auftragnehmerin schuldet keine Rechtsberatung. Hinweise zu rechtlichen Pflichten (etwa Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung, Barrierefreiheit) erfolgen unverbindlich und ersetzen keine anwaltliche Prüfung.

18. Barrierefreiheit

18.1 Barrierefreiheit nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) beziehungsweise nach WCAG 2.1 Level AA ist nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde. In diesem Fall werden das Ziellevel und der Prüfumfang im Angebot festgelegt.

18.2 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu beurteilen, ob und in welchem Umfang ihn gesetzliche Barrierefreiheitspflichten treffen. Die Auftragnehmerin weist auf das Thema hin, erbringt jedoch keine Rechtsberatung dazu.

18.3 Barrierefreiheit ist ein dauerhafter Zustand, der von den laufend eingepflegten Inhalten abhängt. Für Inhalte, die der Kunde nach Übergabe selbst einpflegt, übernimmt die Auftragnehmerin keine Gewähr hinsichtlich der Barrierefreiheit.

19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

19.1 Beide Vertragsparteien halten die Bestimmungen der DSGVO und des DSG ein.

19.2 Personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet die Auftragnehmerin zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen und zur Wahrung berechtigter Interessen. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter maetzler-webdesign.at.

19.3 Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen von Hosting, Wartung oder Support Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, für die der Kunde Verantwortlicher ist, gilt ergänzend die als Anhang 1 beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Sie ist integrierender Bestandteil dieser AGB und wird mit dem Vertrag über Hosting, Wartung oder Support wirksam.

19.4 Der Kunde kann jederzeit den Abschluss einer gesondert unterfertigten Ausfertigung des Anhangs 1 verlangen. Die Auftragnehmerin stellt diese kostenfrei zur Verfügung.

19.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Subauftragsverarbeiter (insbesondere Rechenzentrumsbetreiber) einzusetzen. Die Regelungen und die Liste der eingesetzten Subauftragsverarbeiter enthält Anhang 1.

19.6 Für die datenschutzkonforme Ausgestaltung der Website im laufenden Betrieb, insbesondere für Datenschutzerklärung, Einwilligungsmanagement und eingesetzte Analyse- und Marketingdienste, ist der Kunde als Verantwortlicher zuständig.

20. Geheimhaltung

20.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.

20.2 Ausgenommen ist die Nennung des Kunden als Referenz gemäß Punkt 9.7 sowie die Weitergabe an Erfüllungsgehilfen, die entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

21. Vertragsdauer und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

21.1 Verträge über Hosting, Domains, Wartung und Betreuung werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Leistungsperiode in Textform gekündigt werden.

21.2 Die Auftragnehmerin weist den Kunden rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist, jedenfalls aber spätestens zwei Wochen davor, in Textform gesondert auf den Ablauf der Leistungsperiode, auf die Kündigungsfrist nach Punkt 21.1 und darauf hin, dass sich der Vertrag ohne fristgerechte Kündigung um ein weiteres Jahr verlängert. Unterbleibt dieser Hinweis, tritt die Verlängerung gegenüber Verbrauchern nicht ein.

21.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Auftragnehmerin insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen trotz Mahnung oder bei erheblichen Verstößen gegen Punkt 12.3.

21.4 Nach Beendigung eines Hosting- oder Domainvertrags werden die betroffenen Daten und Postfächer nach Ablauf der Leistungsperiode gelöscht. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und E-Mails rechtzeitig vorher zu sichern. Auf Wunsch stellt die Auftragnehmerin gegen Aufwandsersatz eine Sicherungskopie bereit, wenn dies innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende verlangt wird.

21.5 Bei Kündigung durch die Auftragnehmerin stellt sie dem Kunden ohne gesonderte Aufforderung eine Sicherungskopie der Website- und Postfachdaten in geeigneter digitaler Form zur Verfügung.

21.6 Storniert der Kunde einen erteilten Projektauftrag, sind die bis zum Zugang der Stornierung erbrachten Leistungen sowie bereits angefallene Fremdkosten abzugelten.

22. Rücktrittsrecht für Verbraucher

22.1 Verbraucher, die einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen, können gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Warenlieferungen mit dem Tag des Erhalts der Ware.

22.2 Der Rücktritt ist in Textform an Marita Mätzler, Webdesign, Unterdorf 720, 6870 Bezau, info@maetzler-webdesign.at zu erklären. Eine formlose eindeutige Erklärung genügt; das Muster-Rücktrittsformular kann verwendet werden.

22.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Auftragnehmerin bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, hat er im Fall des Rücktritts ein dem bis dahin erbrachten Leistungsumfang entsprechendes anteiliges Entgelt zu zahlen.

22.4 Das Rücktrittsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen, wenn die Auftragnehmerin die Dienstleistung vollständig erbracht hat, nachdem der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Rücktrittsrechts bestätigt hat. Es besteht ferner nicht bei Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sobald mit deren Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde.

23. Höhere Gewalt

23.1 Ereignisse höherer Gewalt, die der Auftragnehmerin die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien sie für deren Dauer von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Epidemien, kriegerische Auseinandersetzungen, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, großflächige Strom- oder Netzausfälle sowie länger andauernde Störungen bei Vorlieferanten.

23.2 Die Parteien informieren einander unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind abzugelten.

24. Schlussbestimmungen

24.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleibt der Schutz durch die zwingenden Bestimmungen jenes Staates unberührt.

24.2 Nur gegenüber Unternehmern: Als Gerichtsstand wird das für 6870 Bezau sachlich zuständige Gericht vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; § 14 KSchG bleibt unberührt.

24.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Formerfordernisses.

24.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.

24.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht vor Wirksamwerden, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den betroffenen Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

24.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der Auftragnehmerin an Dritte zu übertragen.

Anhang 1: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und Marita Mätzler, Webdesign, Unterdorf 720, 6870 Bezau, als Auftragsverarbeiterin.

A1.1 Gegenstand, Rangverhältnis und Dauer

(1) Diese Vereinbarung ist integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragsverarbeiterin und konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien für jene Leistungen, bei denen die Auftragsverarbeiterin personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Das sind insbesondere Hosting, Wartung, Betreuung und Support.

(2) Sie kommt mit dem Abschluss eines Vertrages über eine dieser Leistungen zustande und gilt für dessen Dauer. Auf Verlangen des Verantwortlichen wird sie zusätzlich in gesondert unterfertigter Form ausgefertigt.

(3) Im Fall von Widersprüchen gehen die Bestimmungen dieses Anhangs den übrigen Bestimmungen der AGB vor, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist.

(4) Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten sowie die Kategorien betroffener Personen sind in Anlage A beschrieben.

A1.2 Weisungsrecht

(1) Die Auftragsverarbeiterin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Als solche Weisung gelten der jeweilige Leistungsvertrag, diese Vereinbarung samt Anlagen sowie Einzelweisungen in Textform.

(2) Weisungen werden von der Auftragsverarbeiterin dokumentiert und für die Dauer der Vereinbarung sowie drei Jahre darüber hinaus aufbewahrt.

(3) Ist die Auftragsverarbeiterin der Ansicht, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, informiert sie den Verantwortlichen unverzüglich. Sie ist berechtigt, die Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung der Weisung auszusetzen.

(4) Ist die Auftragsverarbeiterin ausnahmsweise aufgrund unionsrechtlicher oder mitgliedstaatlicher Vorschriften zur Verarbeitung verpflichtet, teilt sie dies dem Verantwortlichen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht verbietet.

(5) Aufwände für die Umsetzung von Einzelweisungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand verrechnet.

A1.3 Vertraulichkeit

(1) Die Auftragsverarbeiterin verarbeitet die Daten vertraulich und hat sich, soweit sie nicht selbst tätig wird, nur solcher Personen zu bedienen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

(2) Als Einzelunternehmerin ohne Beschäftigte ist die Auftragsverarbeiterin selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet. Werden künftig Mitarbeitende oder freie Mitarbeitende eingesetzt, werden diese vor Aufnahme der Tätigkeit nachweislich zur Vertraulichkeit und auf das Datengeheimnis verpflichtet.

A1.4 Technische und organisatorische Maßnahmen

(1) Die Auftragsverarbeiterin trifft die in Anlage B beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und hält sie während der Vertragsdauer aufrecht.

(2) Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Die Auftragsverarbeiterin darf sie anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen werden dokumentiert und dem Verantwortlichen auf Anfrage mitgeteilt.

A1.5 Subauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt der Auftragsverarbeiterin die allgemeine Genehmigung zur Heranziehung von Subauftragsverarbeitern. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eingesetzten Subauftragsverarbeiter sind in Anlage C genannt und damit ausdrücklich genehmigt.

(2) Die Auftragsverarbeiterin informiert den Verantwortlichen mindestens vier Wochen vorab in Textform über die beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Subauftragsverarbeiters. Der Verantwortliche kann innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Information aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen.

(3) Widerspricht der Verantwortliche und kann die Leistung ohne den betreffenden Subauftragsverarbeiter nicht mit vertretbarem Aufwand erbracht werden, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Leistungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind abzugelten.

(4) Die Auftragsverarbeiterin schließt mit jedem Subauftragsverarbeiter einen Vertrag ab, der diesem im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Sie prüft die Eignung des Subauftragsverarbeiters vor Beauftragung und dokumentiert dies.

(5) Keine Subauftragsverarbeitung im Sinne dieser Bestimmung sind Nebenleistungen, die die Auftragsverarbeiterin bei Dritten in Anspruch nimmt, etwa Telekommunikationsleistungen, Post- und Transportdienste, Wartung von Endgeräten oder Steuer- und Rechtsberatung.

A1.6 Unterstützung des Verantwortlichen

(1) Die Auftragsverarbeiterin unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

(2) Wendet sich eine betroffene Person direkt an die Auftragsverarbeiterin, leitet diese das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet es nicht selbst.

(3) Die Auftragsverarbeiterin unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.

(4) Unterstützungsleistungen, die über die Bereitstellung von Informationen aus dem eigenen System hinausgehen und nicht auf einem Umstand beruhen, den die Auftragsverarbeiterin zu vertreten hat, werden nach Aufwand verrechnet.

A1.7 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

(1) Die Auftragsverarbeiterin meldet dem Verantwortlichen jede ihr bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis, in Textform an die vom Verantwortlichen benannte Kontaktadresse.

(2) Die Meldung enthält, soweit verfügbar, eine Beschreibung der Art der Verletzung, die betroffenen Datenkategorien und die ungefähre Zahl betroffener Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen. Fehlende Angaben werden schrittweise nachgereicht.

(3) Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls an die betroffenen Personen obliegt dem Verantwortlichen.

A1.8 Nachweise und Kontrollrechte

(1) Die Auftragsverarbeiterin stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind.

(2) Der Nachweis kann durch aktuelle Testate, Zertifikate oder Prüfberichte der Auftragsverarbeiterin oder ihrer Subauftragsverarbeiter erfolgen, etwa durch die Zertifizierungen der eingesetzten Rechenzentrumsbetreiber.

(3) Der Verantwortliche ist berechtigt, sich nach rechtzeitiger Ankündigung von mindestens zwei Wochen während der üblichen Geschäftszeiten von der Einhaltung dieser Vereinbarung zu überzeugen. Die Kontrolle hat den Betriebsablauf möglichst wenig zu beeinträchtigen. Der Aufwand der Auftragsverarbeiterin wird nach Aufwand verrechnet, es sei denn, die Kontrolle deckt einen von ihr zu vertretenden Verstoß auf.

A1.9 Löschung und Rückgabe

(1) Nach Beendigung des jeweiligen Leistungsvertrages löscht die Auftragsverarbeiterin die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

(2) Der Verantwortliche teilt seine Wahl spätestens 14 Tage nach Vertragsende in Textform mit. Erfolgt keine Mitteilung, werden die Daten nach Ablauf von 30 Tagen ab Vertragsende gelöscht. Datensicherungen werden entsprechend den regulären Aufbewahrungszyklen überschrieben.

(3) Lokale Arbeitskopien eines Projekts werden nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten gelöscht.

(4) Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verarbeitung dienen, darf die Auftragsverarbeiterin über das Vertragsende hinaus aufbewahren.

A1.10 Pflichten des Verantwortlichen

(1) Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für die Wahrung der Rechte betroffener Personen allein verantwortlich. Er ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO.

(2) Er informiert die Auftragsverarbeiterin unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.

(3) Er benennt eine für Datenschutzfragen zuständige Kontaktperson samt Erreichbarkeit und hält diese Angabe aktuell. Ohne gesonderte Benennung gilt die im Leistungsvertrag angegebene Ansprechperson.

(4) Er stellt sicher, dass besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO nur dann verarbeitet werden, wenn dies vorab in Textform vereinbart wurde.

A1.11 Drittlandtransfer

(1) Die Speicherung der Daten erfolgt ausschließlich in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Auftragsverarbeiterin wählt bei ihren Subauftragsverarbeitern, soweit diese eine Auswahl anbieten, den Speicherort Europäische Union.

(2) Bei einzelnen in Anlage C genannten Subauftragsverarbeitern kann im Rahmen von Wartung und technischem Support ein Zugriff aus einem Drittland nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ein solcher Zugriff erfolgt ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO, insbesondere der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, ergänzt um technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Anlage C weist aus, bei welchen Subauftragsverarbeitern dies der Fall ist.

(3) Eine darüber hinausgehende Verlagerung in ein Drittland erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Verantwortlichen in Textform und nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO erfüllt sind.

A1.12 Haftung

(1) Für die Haftung im Außenverhältnis gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO.

(2) Im Innenverhältnis gelten ergänzend die Haftungsbestimmungen der AGB (Punkt 17). Die Beschränkungen des Punktes 17.2 gelten nicht für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO, soweit dies gesetzlich unzulässig wäre.

A1.13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.

(2) Die Auftragsverarbeiterin darf die Anlagen A bis C anpassen, soweit dies aufgrund geänderter Leistungen, geänderter technischer Gegebenheiten oder geänderter Rechtslage erforderlich ist. Punkt A1.5 Abs. 2 bleibt für Änderungen an Anlage C unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen der DSGVO gehen vor.

Anlage A: Beschreibung der Verarbeitung

Gegenstand der Verarbeitung

Erbringung von Hosting-, Wartungs-, Betreuungs- und Supportleistungen für die Website und, soweit gebucht, die E-Mail-Postfächer des Verantwortlichen.

Art und Zweck der Verarbeitung

Speichern auf Servern, Bereitstellen im Internet, Sichern, Wiederherstellen, Einsehen und Ändern im Rahmen von Wartung, Fehlerbehebung und Support sowie Löschen. Ein eigener Verarbeitungszweck der Auftragsverarbeiterin besteht nicht.

Dauer der Verarbeitung

Für die Laufzeit des jeweiligen Leistungsvertrages, anschließend nach Punkt A1.9.

Kategorien betroffener Personen

Je nach Ausgestaltung des Projekts des Verantwortlichen:

  • Besucherinnen und Besucher der Website
  • Absenderinnen und Absender von Kontakt-, Anfrage- oder Buchungsformularen
  • Kommunikationspartner des Verantwortlichen im E-Mail-Verkehr, soweit Postfächer mitbetreut werden
  • Redaktionelle Benutzerinnen und Benutzer des Redaktionssystems
  • Bei entsprechend gebuchten Funktionen: Newsletter-Empfängerinnen und -Empfänger, registrierte Benutzerinnen und Benutzer

Arten personenbezogener Daten

Je nach Ausgestaltung des Projekts des Verantwortlichen:

  • Stammdaten wie Name, Anrede, Anschrift
  • Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Inhaltsdaten aus Formularübermittlungen und E-Mail-Korrespondenz
  • Nutzungs- und Verbindungsdaten wie IP-Adressen, Zeitstempel, Browserkennung, Serverprotokolle
  • Zugangsdaten wie Benutzernamen und gespeicherte Passwort-Hashes des Redaktionssystems
  • Bei entsprechend gebuchten Funktionen: Anmeldedaten für Newsletter, Buchungs- oder Reservierungsdaten

Nicht umfasst

Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sowie Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen nach Art. 10 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde. Zahlungsdaten werden nicht verarbeitet, sofern kein Onlineshop oder Zahlungsdienst Bestandteil des Projekts ist.

Anlage B: Technische und organisatorische Maßnahmen

Pseudonymisierung und Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO)

  • Verschlüsselte Übertragung aller Websites über TLS, automatische Weiterleitung von unverschlüsselten auf verschlüsselte Verbindungen
  • Verschlüsselte Übertragung bei Dateiübertragung und Serverzugriff über SFTP und SSH, kein unverschlüsseltes FTP oder Telnet
  • Verschlüsselte Übertragung beim E-Mail-Abruf über IMAPS und SMTPS
  • Vollverschlüsselung der Festplatten aller Arbeitsgeräte der Auftragsverarbeiterin
  • Speicherung von Zugangsdaten ausschließlich in einem verschlüsselten Passwortmanager, keine Speicherung in Klartextdateien
  • Passwörter im Redaktionssystem werden nur als kryptografischer Hash gespeichert

Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • Zutrittskontrolle: Die Server stehen in den Rechenzentren der in Anlage C genannten Subauftragsverarbeiter mit Zutrittssicherung, Videoüberwachung und Vereinzelungsanlagen. Der Arbeitsplatz der Auftragsverarbeiterin befindet sich in nicht öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten.
  • Zugangskontrolle: individuelle Benutzerkonten, Zwei-Faktor-Authentifizierung bei allen Anbieterkonten, für die sie verfügbar ist, automatische Bildschirmsperre, aktuelle Betriebssysteme und Sicherheitsupdates, aktive Firewall
  • Zugriffskontrolle: getrennte Zugänge je Kundenprojekt, keine gemeinsam genutzten Sammelkonten, Redaktionssystem mit rollenbasierter Rechtevergabe
  • Trennungskontrolle: getrennte Speicherung der Daten unterschiedlicher Verantwortlicher in eigenen Verzeichnissen und eigenen Datenbanken, logisch getrennte Systemumgebungen für Entwicklung, Test und Produktivbetrieb
  • Cloudspeicher: Nutzung eines geschäftlichen Kontos mit Zwei-Faktor-Authentifizierung, Speicherort Europäische Union, keine öffentlich zugänglichen Freigabelinks für Verzeichnisse mit personenbezogenen Daten, Freigaben ausschließlich an namentlich benannte Personen
  • Arbeitskopien: lokale Entwicklungskopien eines Kundenprojekts werden auf verschlüsselten Datenträgern gehalten und nach Abschluss der Arbeiten gelöscht

Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • Weitergabekontrolle: verschlüsselte Übertragungswege, keine Übertragung personenbezogener Daten über unverschlüsselte Verbindungen
  • Eingabekontrolle: Protokollierung von Anmeldungen und Änderungen im Redaktionssystem, Serverprotokolle mit begrenzter Aufbewahrungsdauer

Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • Regelmäßige automatisierte Datensicherung im Rahmen des jeweils gebuchten Hosting-Pakets
  • Getrennte Aufbewahrung der Sicherungen vom Produktivsystem
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung, Netzersatzanlagen, redundante Netzanbindung, Brandfrüherkennung und Klimatisierung in den Rechenzentren der Subauftragsverarbeiter
  • Schutz vor Schadsoftware auf den Arbeitsgeräten, regelmäßige Aktualisierung von Redaktionssystem und Erweiterungen im Rahmen bestehender Wartungsverträge

Verfahren zur Überprüfung und Bewertung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

  • Regelmäßige Überprüfung der Wiederherstellbarkeit von Datensicherungen
  • Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen dieser Anlage, mindestens jährlich
  • Auswahl der Subauftragsverarbeiter nach dokumentierten Datenschutzkriterien
  • Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO wird geführt
  • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen bei der Erstellung neuer Websites, insbesondere lokale Einbindung von Schriften und Skripten statt Einbindung über externe Dienste, sofern der Verantwortliche nichts anderes verlangt

Hinweis zur Angemessenheit

Die Maßnahmen berücksichtigen den Stand der Technik, die Implementierungskosten sowie Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung und das Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Die Auftragsverarbeiterin ist ein Einzelunternehmen ohne Beschäftigte; organisatorische Maßnahmen, die eine Aufgabentrennung zwischen mehreren Personen voraussetzen, sind daher nicht anwendbar.

Anlage C: Subauftragsverarbeiter

Stand: 31.07.2026

UnternehmenLeistungOrt der Verarbeitung
Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, DeutschlandBereitstellung von Webspace, Server- und E-Mail-InfrastrukturRechenzentren in Deutschland (Nürnberg, Falkenstein) und Finnland (Helsinki), somit ausschließlich innerhalb der EU und des EWR
easyname GmbH, Canettistraße 5/10, 1100 Wien, Österreich (FN 402196s)Domainregistrierung und DomainverwaltungÖsterreich
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, IrlandCloudspeicher für Projektdateien und Datensicherungen im Rahmen von Google WorkspaceSpeicherort Europäische Union (Einstellung "Europa" in der Administrationskonsole). Ein Zugriff aus Drittländern im Rahmen von Wartung und Support ist nicht vollständig ausgeschlossen, siehe Punkt A1.11 Abs. 2

Hinweise

Bei der Domainregistrierung werden die Inhaberdaten an die zuständige Registrierungsstelle übermittelt, bei .at-Domains an die nic.at GmbH. Die Registrierungsstelle verarbeitet diese Daten als eigenständige Verantwortliche auf Grundlage ihrer Registrierungsbedingungen.

Mit der Google Ireland Limited besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag in Form des Cloud Data Processing Addendum, das Bestandteil der Nutzungsbedingungen von Google Workspace ist. Für Übermittlungen in Drittländer gelten die darin einbezogenen Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Die Liste der von Google eingesetzten weiteren Subunternehmer ist über die Datenschutzinformationen von Google Workspace abrufbar.

Werden im Projekt des Verantwortlichen auf dessen Wunsch weitere Dienste eingebunden, die personenbezogene Daten verarbeiten, etwa Newsletter-, Analyse-, Buchungs- oder Kartendienste, so bestehen die dafür erforderlichen Verträge zwischen dem Verantwortlichen und dem jeweiligen Anbieter. Die Auftragsverarbeiterin ist insoweit nicht Vertragspartei und wird nicht als Auftragsverarbeiterin dieser Dienste tätig. Sie unterstützt den Verantwortlichen bei der technischen Einrichtung und weist auf den Bedarf eines eigenen Vertrages hin.

Die jeweils aktuelle Fassung dieser Anlage ist unter maetzler-webdesign.at abrufbar.

Anhang 2: Muster-Rücktrittsformular für Verbraucher

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: Marita Mätzler, Webdesign, Unterdorf 720, 6870 Bezau, info@maetzler-webdesign.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am / erhalten am: ............................................

Name des/der Verbraucher(s): ............................................

Anschrift des/der Verbraucher(s): ............................................

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ............................................

Datum: ............................................